Vertragsart
Die Mietverträge sind individuelle Verträge, die nicht auf standardisierten Formularen beruhen.
Als Kaution werden 3 Kaltmonatsmieten bei einer Bank hinterlegt, die vergleichsweise gute Zinsen zahlt (inkl. Einlagensicherung). Bonität wird in Absprache geprüft. Eine Selbstauskunft ist natürlich notwendig.
Mietpreis: Nach Ihnen vorliegenden Informationen
Renovierung: Das Thema Renovierung ist sicherlich ein Dauerthema bei jedem Mietvertrag. V.a. ändern sich hier auch die rechtlichen Grundlagen noch bevor die Tinte auf dem Vertrag überhaupt trocken ist. Sollte nach dem Auszug optisch gesehen eine Renovierung erforderlich sein, weil entsprechende Schatten durch Möbel sichtbar sind, Dübellöcher zwar gefüllt sind, aber farblich hervorstechen, oder insgesamt der Anstrich der Wohnung durch die Nutzung sichtbar ist, dann ist eine fachmännische Renovierung erforderlich. Gerade bei den DG-Wohnungen mit den extrem großen Raumhöhen ist ein Streichen durch den Mieter nicht geeignet, um den Anspruch "fachmännisch" zu erfüllen (aber das ist jetzt meine subjektive Erfahrung). Ich hatte Mieter, die haben sich tagelang abgeplagt, mußten aber dann nach harter Schufterei erkennen, dass das alles gar nicht so einfach zu streichen ist. Dann mußte doch ein Maler kommen, und die Übergabe hat sich verzögert usw. Das wurde dann leider für alle Beteiligten schwierig, weil der Nachmieter gerne einziehen wollte, aber auch eine sauber gestrichene Wohnung wollte. Kurz und gut. Sie renovieren beim Ausziehen und ggf. nutzen wir einen Sachverständigen des Mieterbundes usw. um gleich bei der Übergabe oder ggf. noch vor der Rückgabe festzustellen, was an Renovierung notwendig ist, und welche Kleinschäden auch zu beheben sind.






